KINDERSCHUTZ


25.1 Gesetzliche Grundlagen (§§ 8a/b, 45 SGB VIII)
Das Kinderschutzkonzept beschreibt Maßnahmen zum Schutz aller Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowohl innerhalb der Einrichtung (Erwachsene – Kinder, Kinder – Kinder) als auch im persönlichen Umfeld des Kindes. Das Konzept dient dem Träger und den Mitarbeitenden als Orientierung und Reflexionshilfe zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung. (Auszug QM-Prozess Kinderschutz, Ev. Gütesiegel Beta). Es beinhaltet auch die Vorgaben im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zum Gewaltschutzkonzept.

Kinder haben ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf einen umfassenden Schutz vor Gefährdungen, sowohl im familiären als auch im institutionellen Kontext.

Im institutionellen Kontext beginnt der Kinderschutz bereits mit der pädagogischen Konzeption. Eine auf das Wohlergehen von Kindern sowie die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften ausgerichtete Konzeption kann nachhaltig dazu beitragen, Kinder zu stärken und vielfach vor Übergriffen zu schützen.

Durch den § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird die Verantwortung der Eltern für den Schutz ihrer Kinder in den Blick genommen.

Ein wirksamer Schutz der Kinder in Tageseinrichtungen kann nur dann gelingen, wenn Fachkräfte und Mitarbeitende sowohl ihre persönliche Haltung als auch ihre Handlungsweisen reflektieren und gemeinsam mit Eltern, Netzwerkpartnern und sonstigen Unterstützern einen intensiven fachlichen Austausch anregen und beibehalten