KINDERRECHTE
„Jedes Kind hat das Recht, seine Bedürfnisse zu äußern und aktiv Einfluss auf die Gestaltung seiner Umgebung zu nehmen. Partizipation zieht sich als grundlegendes pädagogisches Prinzip und gelebte Kultur durch den Alltag der gesamten Einrichtung. Das Erlebnis der aktiven Teilhabe und Mitgestaltung versetzt Kinder in die Lage, Eigenverantwortung zu erfahren. Auf diese Weise werden demokratisches Verhalten und Zusammenleben im Alltag der Tageseinrichtung gelebt.
Dafür brauchen die Kinder Erwachsene, die ihnen die Bewältigung dieser Aufgabe zutrauen und kindgerechte Formen der Mitbestimmung gewährleisten.
Die Möglichkeiten, Beschwerden zu äußern, ist präventiver Kinderschutz und ein wesentliches Element von Partizipation.
Grundvoraussetzung für eine gelingende Partizipation ist eine positive Haltung der Erzieherinne und Erzieher. Die Kinder müssen als Gesprächspartner wahr- und ernstgenommen werden, ohne das Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern verwischt werden.“
(aus dem Handbuch für Qualitätsmanagment)
Dieses Recht auf Mitbestimmung setzen wir mit Hilfe der Kinder-Sprechstunde um. Die Kindersprechstunde findet wöchentlich im Mitarbeiterzimmer statt.
Die Kinderkonferenz bietet allen Kindern die Möglichkeit an Entscheidungen teilzuhaben und Mehrheitsbeschlüsse zu akzeptieren.
Regeln des Zusammenlebens in unserer Einrichtung werden hier besprochen und beschlossen, genauso wie Wünsche und Beschwerden.
Unser Kinderschutzauftrag
Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und ihre körperliche Selbstbestimmung sind – gemäß unserem christlichen Selbstverständnis – eine unverzichtbare Grundlagen unserer täglichen Arbeit. Den Kindern und Familien soll es gut gehen, sie sollen sich wohl und geborgen fühlen.
Ihre Rechte sind in unserer Einrichtung fest und unwiderruflich verankert. Dabei orientieren wir uns an der UN-Kinderrechtskonvention und den gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben.
Die Mitarbeitenden nehmen ihre Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Kind respektvoll wahr und achten aufeinander.
Dort, wo Grenzen überschritten werden, handeln wir unverzüglich zum Schutz der Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld des Kindes, gemäß §8a SGB VIII.
Unser Schutzkonzept gibt den Mitarbeitenden Sicherheit und Orientierung und dient als Reflexionshilfe zur Prävention, Intervention sowie der Aufarbeitung.