INKLUSION
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3)
Wir berücksichtigen in unserer Kindertageseinrichtung die individuellen Voraussetzungen eines jeden Kindes, seine persönlichen Begabungen und Einschränkungen, sein Lebensumfeld und seine Herkunftsfamilie. Jedes Kind wird vorbehaltlos angenommen und ist Teil der sozialen Gemeinschaft. Unsere Grundhaltung spiegelt sich in unserem Handeln wieder und wir betrachten die Vielfalt der unterschiedlichen Persönlichkeiten als Bereicherung der Gemeinschaft.
Wenn wir von Inklusion sprechen, dann meinen wir die Vision, allen Kindern ein gemeinsames und gleichwürdiges Aufwachsen in der Kita zu ermöglichen. Ausgehend von einer vorurteilsbewussten Pädagogik der Vielfalt geht es nicht um die Frage, ob ein Kind aufgenommen werden kann, sondern darum, wie sich eine Kita mit ihren Erzieherinnen darauf einlässt, um ein Kind mit seinen jeweiligen individuellen Bedürfnissen aufzunehmen.