ZUSAMMENARBEIT MIT ELTERN


Eltern und KiGa
Unser KiGa soll für die ersten wichtigen Lebensjahre des Kindes ein ergänzender Ort sein, in dem sich das Kind wohl und angenommen fühlt. Zum Wohle des Kindes ist eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig. Unsere Eltern möchten ihr Kind in guten Händen wissen. Eine gute Vertrauensebene schaffen hier Erzieher und Eltern durch gegenseitige Akzeptanz. Wir möchten unsere Arbeit und unser Vorhaben für die Eltern transparent machen.

MÖGLICHKEITEN DAZU BIETEN SICH DURCH:

Kindergarten-Sprechstunden
An einem Ort wie unserem Kindergarten, wo viele verschiedene Menschen aufeinandertreffen, kann es immer wieder u Momenten des Missverständnisses kommen. Die Erwartung, die wir gegenseitig an uns stellen, und die Wirklichkeit, gehen schon mal auseinander. Um ins Gespräch zu kommen, bieten wir Kindergarten-Sprechstunden an. Gerne können Sie sich auch an den Elternbeirat wenden.



Tür- und Angelgespräche
dienen jeder Zeit zum Informationsaustausch zwischen Eltern und Erziehern. Unsere Elternsprechtage informieren über den Entwicklungsstand des Kindes. Bei Bedarf sind jeder Zeit verabredete Elterngespräche möglich.


Infos
Wir geben Ihnen einen Einblick in den Kindergartenalltag. An der Pinnwand sind aktuelle Informationen für Sie zusammengestellt. Elternbriefe / E-Mail informieren Sie zusätzlich über das Geschehen im Kindergarten.
Eltern können uns per Telefon 02336/2058 oder per Mail kitadiearche@kirche-schwelm.de erreichen.
Für Notfälle steht uns ein Diensthandy zur Verfügung, mit dem wir die Eltern über WA informieren.


Elterncafé
Das Elterncafé ist ein offenes Treffpunktangebot für Eltern zum Austausch bei Kaffee. Durch wechselnde Schwerpunktthemen und kurze Impulse externer Referentinnen und Referenten erhalten Eltern praxisnahe Informationen und Anregungen. Ziel ist es, Austausch zu fördern, Eltern zu stärken und den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern.

Ort: im Kindergarten Die Arche, Blücherstr. 18
Uhrzeit: 14:30- 16:00 Uhr
Ansprechpartner im Familienzentrum: Denise Wilms
Kosten: keine
Anmeldung unter: Tel. 02336/2058


Feste und Feiern
Bei der Organisation von Festen und Feiern gibt es viele Dinge zu koordinieren. Die Eltern haben hier die Möglichkeit sich mit ihren vielfältigen Fähigkeiten einzubringen.


Bei Ausflügen
nehmen wir gerne Eltern als Begleitung mit. Eltern, die über besondere Fähigkeiten verfügen, z. B. im musischen Bereich, können ehrenamtlich unsere Arbeit mit Kindern unterstützen.


Allgemeine Beratungsangebote
Sie haben ein Anliegen oder Fragen. Wir stehen Ihnen gerne zur Rat und Tat zur Seite.


Zusammenarbeit mit den Eltern
[§ 9]: (1) Das Personal der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Dazu ist den Eltern mindestens einmal im Kindergartenjahr ein Gespräch über die Entwicklung ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung des Kindes anzubieten. Eltern, die Kommunikationsunterstützung benötigen und deren Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, haben die Rechte aus § 8 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2004 (GV. NRW. S. 336) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Das pädagogische Personal berät und unterstützt die Eltern und Familien im Rahmen seiner Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
(Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000386


Elternversammlung/Rat der Tageseinrichtung
[§ 9a]: Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger werden die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung und auch umgekehrt. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirats hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000386